Samstag, 25. Juli 2009

Anreise- und Sicherheitshinweise in Sinsheim

24.07.2009 07:58 Frauen-Nationalmannschaft

Anreise- und Sicherheitshinweise zum Länderspiel in Sinsheim

Länderspielort: die Rhein-Neckar-Arena in Sinsheim  © Bongarts/GettyImages
Länderspielort: die Rhein-Neckar-Arena in Sinsheim

Beim EM-Testspiel der deutschen Frauen-Nationalmannschaft am Samstag (18 Uhr) in Sinsheim berechtigen alle Eintrittskarten am Veranstaltungstag zur Hin- und Rückfahrt mit allen Bussen, Bahnen und freigegebenen Zügen (bei der Deutschen Bahn: RE, RB und S-Bahn) im gesamten Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) und darüber hinaus im gesamten Gebiet des Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehrs (HNV).

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) empfiehlt allen Fans die öffentlichen Verkehrsmittel zur An- und Abreise zu nutzen. Dazu wird die Deutsche Bahn eine Reihe von Sonderzügen einsetzen. Die Südwestdeutsche Verkehrs AG (SWEG) und der Busverkehr Rhein-Neckar (BRN) werden zusätzliche Busverkehre und Verstärkungsmaßnahmen auf insgesamt fünf Linien einrichten und einen Pendelverkehr vom Bahnhof Sinsheim (Elsenz) zur neuen Rhein-Neckar-Arena und zurück anbieten. Detaillierte Informationen finden Sie am Ende des Artikels.

Fans, die mit dem PKW anreisen, nehmen auf der A6 die Abfahrt Sinsheim Süd nehmen und folgen den Parkplatzbeschilderungen.

Bezahlung an Outlets (Stadionkiosken) in der Rhein-Neckar-Arena ist grundsätzlich nur mit „Justpay Karte“ möglich. Bar bezahlt werden kann an drei Outlets im Gästebereich NORDOST bei den Blöcken H1 / H2 und an den Verkaufswagen vor dem Stadion im Westen und Nordosten. Der minimale Einsatz zum Kauf einer Justpay Karte beträgt 10,00 Euro (2,00 Euro Kartenpfand und 8,00 Euro Guthaben).

Sicherheitshinweise:

Erlaubte Gegenstände:

- Kameras (Foto- und Videokameras) – ausschließlich für private Zwecke
- Ferngläser
- Tetra-Pak- Getränkebehältnisse 0,25 Liter
- Lebensmittel, Obst etc. in „normalen Verzehrmengen“
- Fahnenstangen bis 1,50m Länge und einem Durchmesser bis 3,0cm

Verbotene Gegenstände:

- Waffen jeder Art und Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
- Gassprühdosen, ätzende und leicht entzündbare Substanzen
- Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, bengalische Feuer und andere pyrotechnischen Gegenstände
- mechanisch betriebene Lärminstrumente
- Laser-Pointer
- sperrige Gegenstände (u.a. Stockschirme)
- alkoholische Getränke, Drogen
- Tiere
- Getränkebehältnisse über 0,25 Liter, PET-Flaschen, Glasflaschen, Thermosflaschen
- Fahnenstangen über 1,50m Länge und/oder mit einem Durchmesser größer als 3,0cm
- Doppelhalter
- werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter
- rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial, auch dann, wenn es straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht relevant ist


Zugangebot
Busverkehr
Weitere Informationen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen